Umweltqualitätsnorm-Überschreitung in Bezug auf PFOS in Wildfischen aus dem Fluss Regen
am 26.10.2023 wurde das Veterinäramt Regensburg informiert, dass bei einer aus dem Fluss Regen entnommenen Wildfischprobe die Umweltqualitätsnorm in Bezug auf Perfluoralkylsubstanzen überschritten war.
Die Probe wurde im Jahr 2021 bei der Messstelle Marienthal im Bereich Flusswasserkörper Regen/Schwarzer Regen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt genommen und untersucht. Die Probe war eine Poolprobe bestehend aus zehn Squalius cephalus (Aiteln).
Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellte bei der Poolprobe einen Wert an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)1 von 10,0 μg/kg im Fischmuskel fest. Die maßgebliche Biota-Umweltqualitätsnorm für PFOS beträgt 9,1 μg/kg. Der zulässige Höchstgehalt bezüglich PFOS für Aiteln, die als Lebensmittel abgegeben werden, liegt bei 2,0 μg/kg.
Die Wasserwerte des Flusses Regen bezüglich des PFOS-Gehalts waren unauffällig.
Weitere Proben wurden bis jetzt nicht entnommen.
Zur besseren Einordnung des vorliegenden Ergebnisses der Probe von 2021 sind für das Jahr 2024 weitere Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt geplant.
Als Grundlage für die gesundheitliche Bewertung des Fischverzehrs wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer aktuellen Stellungnahme aus dem Jahr 2020 abgeleitete lebenslang tolerierbare maximale wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe der vier perfluorierten Alkylsubstanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) herangezogen. Diese beträgt 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche. Gemäß der Bewertung der EFSA kann die genannte Menge auch lebenslang aufgenommen werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Menschen zu erwarten sind.
Demnach könnte ein erwachsener Mensch mit 70 Kilogramm Körpergewicht lebenslang jede Woche ca. 30 Gramm und auf das Jahr gesehen ca. 1,5 Kilogramm Aiteln mit dem im vorliegenden Fall festgestellten PFAS-Gehalt von 10,0 μg/kg verzehren, ohne dass der von der EFSA abgeleitete TWI-Wert überschritten wird.
Zwar sind geringfügige, kurzzeitige Überschreitungen des TWI-Wertes als wahrscheinlich gesundheitlich unbedenklich anzusehen, aber bei langfristigen und höheren Überschreitungen des TWI-Wertes können mit zunehmender Wahrscheinlichkeit Gesundheitsschäden auftreten.
Daher wird gerade Vielverzehrern von Flussfischen, wie Anglern, geraten, vorsorglich ihren persönlichen Fischkonsum aus dem Regen an die oben berechneten Verzehrmengen anzupassen.
Weiterführende Informationen:
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/index.htm
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/pft_fische_gewaesser.htm