Biber

Aktuelles

Der Ausgleichsfonds wird von bisher Euro 450.000 (2020)auf Euro 550.000 (2021) erhöht.
Quelle: Fischer & Teichwirt 01/2021 S.7

Der Hintergrund

Der Biber kommt in der Oberpfalz inzwischen flächendeckend vor.
Bestand laut Schätzung 2017: 22.000 Biber in Bayern. Der Bayerische Bauernverband geht von mittlerweile 25.000 Exemplaren aus.
Quelle: Fischer & Teichwirt 01/2021 S.7

Schadensmeldungen und Ausgleichszahlungen

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Ausgleichszahlungen für Biberschäden in Bayern um 100.000 Euro erhöht. Das hat Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München bestätigt: „Das ist ein wichtiges Signal. Statt bisher 450.000 stehen nun jährlich nun 550.000 Euro Verfügung, um Biberschäden in Bayern auszugleichen. (Quelle: STMUV Pressemitteilung)

So sieht der Auftritt des Bibers u.a. aus

Schadensbild: vom Biber zugemauerter Mönch, der von Hand ausgegraben werden musste.

Durch seine ernorme Bautätigkeit bringt er oftmals Land- und Teichwirte in Schwierigkeiten. Hier wurde der Mönch regelrecht zugemauert, er mußte per Hand ausgegraben werden. Ein normales Absenken des Wasserspiegels durch Ziehen der Bretter war nicht mehr möglich. Die Mühen und der Frust waren erheblich.

Durch das Einstauen können sich u.a. Sohlstrukturen bei Fließgewässern verändern. Wegen der fehlenden Durchgängigkeit setzen sich Sedimente ab, damit gehen evtl. Laichplätze von Salmoniden verloren.

Infos/Gesetzliche Regelungen:

Der Gesetzgeber hat -ähnlich wie beim Kormoran – eine Ausnahmeregelung für das an sich geschützte Tier erlassen.

§ 2

Ausnahmen für Biber

(1) 1Zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit wird nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7 abweichend von § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG gestattet, Bibern (Castor fiber) in der Zeit vom 1. September bis 15. März nachzustellen, sie zu fangen und zu töten. 2Abweichend von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG dürfen Biberdämme, soweit besetzte Biberburgen nicht beeinträchtigt werden, und nicht besetzte Biberburgen beseitigt werden.

Ausnahmeregelungen können bis zu 3 Jahre erfolgen!

Weitere, wichtige Details zu der gesetzlichen Regelung gibt es hier

Kontakte

Die Adressen von Bibermanagern erfahren Sie beim zuständigen Landratsamt.

Mit dem Manager können Sie

  • Präventive Maßnahmen besprechen
  • Schadensaufnahmen durchführen
  • Schadensregelungen beantragen
  • Ausnahmegenehmigungen beantragen