ILE-Kleinprojekte 2023 – Nur noch wenig Zeit für die Antragstellung
Gerade für Fischereivereine/-Genossenschaften und Teichwirte bieten ILE Kleinprojekte eine regionale und relativ unbürokratische Möglichkeit, an Fördergelder zu kommen und sich werbewirksam zu präsentieren. Bis dato wird dieses Förderinstrument von der Fischerei kaum wahrgenommen. Für Kleinprojekte 2023 bleibt nur noch wenig Zeit für die Förderanfrage. Auf Initiative von Beirat Robert Bäumler hat sich der FVO mit diesem Thema befasst:
Förderwegweiser Regionalbudget – ILE-Kleinprojekte
Mit dem Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben (ILE-Zusammenschlüsse). Dadurch soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Eine zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Fördersatz Regionalbudget
Max. 100.000 € pro ILE-Zusammenschluss, davon 90.000 € Zuschuss.
Eigenanteil 10 %, max. 10.000 €.
Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es bewilligt wurde.
Fördersatz Kleinprojekt
Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 €.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Damit das Regionalbudget im Kalenderjahr der Bewilligung verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten.
Förderanfragen: Antragstellung und Antragsfrist
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
- Förderanfrage für ein Kleinprojekt
- Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt
- De-minimis-Beihilfen-Merkblätter und
- De-minimis-Erklärungen (Agrarsektor, Gewerbe und Fischerei)
Die Anträge für Kleinprojekte 2023 müssen zu den angegebenen Terminen bei den ILE-Zusammenschlüssen (i.d.R. noch in 2022) eingereicht werden.
Integrierte Ländliche Entwicklung
ILE-Zusammenschlüsse (Projektkarte Stand 12/2021)
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/dateien/ile_karte.pdf
Integrierte Ländliche Entwicklung (Broschüre 12 Seiten
Hilfestellung für Förderanfragen kann das Büro oder Robert Bäumler (r.baeumler@animus-aquae.de) geben.