Handreichung Gemeinschaftsfischen
Aus dem Schreiben des LFV-Präsidiums:
Ein unangenehmes Thema für viele Fischereivereine, das in den letzten Jahren zunehmend Probleme verursacht, sind Anzeigen gegen Gemeinschaftsfischen wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Besonders durch die Tierschutzorganisation PETA kam es
in der Vergangenheit immer wieder zu Anzeigen. Dabei waren Vertreter dieser Organisation nie selbst vor Ort. Die Anzeigen erfolgten rein auf Internetrecherchen. Davon besonders betroffen waren und sind unsere traditionsreichen Königsfischen. Selbst Bezirksverbände sind vor solchen Anzeigen nicht gefeit, siehe zuletzt Oberbayern.
Damit diese Anzeigen, die nach dem sog. Legalitätsprinzip von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen, möglichst glimpflich für Veranstalter, Teilnehmer und die Fischerei ausgehen, haben wir zur Hilfestellung für Betroffene eine Handreichung erstellt. Diese können sie hier herunterladen:
Die Handreichung liefert den Betroffenen Tipps, wie man auf eine Anzeige reagiert, was man vermeiden sollte und wo man Hilfe bekommt.
Es ist kein „Rundum Sorglos-Paket“, sie bietet bei der Anwendung im Anzeigen-Fall keine Garantie, straffrei davonzukommen. Aber sie enthält wichtige Tipps, wie man sich im Vorfeld eines Gemeinschaftsfischens aufstellen und welche Fehler man vermeiden sollte. Voraussetzung für eine bestmögliche Wirksamkeit der Handreichung sind stets eine gewissenhafte Planung und Durchführung des Gemeinschaftsfischens.