Ehrenordnung

Ehrenordnung des Fischereiverbandes Oberpfalz e.V.
(beschlossen in der Beiratssitzung am 10.10.2023)

Ordentliche und mittelbare Mitglieder des Fischereiverbandes Oberpfalz e.V., als auch außenstehende Personen, Behörden und Organisationen, welche sich um die Fischerei – gleich welcher Sparte – verdient gemacht haben, können nach Maßgabe dieser Ordnung geehrt werden.

Soweit es sich um Mitglieder von Vereinen und Genossenschaften (mittelbare Mitglieder) handelt, sollen in der Regel die bestehenden Ehrungsmöglichkeiten dieser Organisationen ausgeschöpft sein.

Für eine Ehrung durch den FVO bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. a) Ehrennadel in Silber
    Als Anerkennung besonderer Verdienste um die Fischerei
    b) Ehrennadel in Gold
    Für hervorragende Verdienste um die Fischerei. Voraussetzung ist, dass die Ehrung nach Ziffer 1.a) bereits erfolgt ist.

    Über eine Ehrung nach Ziffer 1.a) und b) kann der Vorstand (§9 der Satzung) allein entscheiden.

  2. a) Verdienstmedaille in Silber
    Als Anerkennung besonderer Verdienste um die Fischerei in der Oberpfalz – also über die Vereinstätigkeit hinausgehend.

    b) Verdienstmedaille in Gold
    Für herausragende Verdienste um die Fischerei in der Oberpfalz.

    Über eine Ehrung nach Ziffer 2.a) und b) entscheidet der Beirat.

3.  a) Ehrenmitgliedschaft
Auf Vorschlag des Beirates entscheidet die Mitgliederversammlung gemäß
§4.4 und §10.5f der Satzung.

b) Ehrenpräsidentschaft
Auf Vorschlag des Beirates entscheidet die Mitgliederversammlung gemäß
§4.4 und §10.5f der Satzung.

Ehrungen erfolgen durch den Präsidenten oder einen Vertreter des FVO in der Regel anlässlich einer Vereinsveranstaltung (Mitgliederversammlung, Jubiläum). Alle anderen Auszeichnungen werden im Rahmen von Veranstaltungen des Verbandes verliehen.
Anträge auf Ehrungen müssen mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin beim FVO eingegangen sein und die erforderlichen Angaben, wie Anschrift, Geburtsdatum und Dauer der Zugehörigkeit zur Organisation, sowie erworbene Verdienste um die Fischerei auf Vereins- bzw. Verbandsebene enthalten. Anzugeben sind auch alle bereits bisher durch den Verein/die Genossenschaft verliehenen Auszeichnungen.

Antrag für die Verleihung von Auszeichnungen