Entnahme von Fischottern
zum 01.08.2023 ist die Verordnung zur Ausführung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AVBayAAV) bzgl. Fischotter in Kraft getreten. Die Entnahme von Fischottern zur Abwehr ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden an Teichanlagen ist nunmehr im Bereich einer in der...