Artenschutzerchtliche Ausnahmegenehmigung – Erweiterung für Fischotter
Hier die Verkündung im Original: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-200
Presseerklärung des LFV:
LFV begrüsst Erweiterung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung um den Fischotter
Lang ersehntes Hoffnungszeichen für die Teichwirtschaft
Oberschleißheim, 26.4.2023 – Der Landesfischereiverband Bayern (LFV) begrüßt die Erweiterung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) für Kormoran und Biber (gültig seit 2008) um die Entnahme von Fischottern in Teichwirtschaften. „Wir freuen uns sehr, dass die Bayerische Staatsregierung ihre Ankündigung wahr gemacht hat“, kommentiert Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands. „Wir Fischer haben schon seit Jahren auf die wachsenden Probleme mit dem Fischotter in bayerischen Gewässern hingewiesen. Endlich haben wir eine sichere Rechtsgrundlage für die dringend erforderliche Regulierung des Fischotterbestands.“
Alfred Stier, Vizepräsident für die Berufsfischerei im LFV und Teichwirt aus Bärnau in der Oberpfalz, ergänzt: „Die Teichwirtschaft in Bayern ist an einem Kipppunkt. Wenn jetzt nichts passiert, ist es bald zu spät für viele Betriebe. Wir haben nun ein gutes Signal, auch wenn noch Fragen offen sind. Insbesondere muss das Landwirtschaftsministerium in den kommenden Wochen die Gebietskulisse für die Entnahme festgelegen. Für die Oberpfalz und für Niederbayern gibt es dafür bereits verlässliche Zahlen der Landesanstalt für Landwirtschaft zum Fischotterbestand. Dass diese gesonderte Verordnung möglichst rasch erlassen wird, ist für uns ein Knackpunkt, sonst läuft die AAV ins Leere.“
Weiter sagt er: „Die Staatsregierung hat hohe Hürden zugunsten des Fischotterschutzes aufgebaut. Es gelten Auflagen für den Muttertierschutz, die Gebiete sind eng begrenzt und es müssen vorher alle zumutbaren Alternativen geprüft werden, wie zum Beispiel der Bau von Zäunen.“
Auch für Bartelt bietet die nun erweiterte Verordnung eine ausgewogene Lösung, die den berechtigten Interessen der Teichwirtschaft genauso Rechnung trägt, wie den Belangen des Naturschutzes. „Auch wenn die Interessen der ebenfalls betroffenen Angelfischer und die Artenschutzkonflikte an den Fließgewässern hier noch keine Berücksichtigung finden, ist dies ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Man sieht deutlich das Bemühen der Staatsregierung um einen Kompromiss. Wir appellieren deshalb an alle anderen Naturschutzverbände, diesen Weg mitzugehen und gemeinsam für ein funktionierendes Fischottermanagement zu sorgen. Wir Fischer wollen ein Bayern, in dem Platz für die jahrhundertealte Teichwirtschaft und für den Fischotter ist – schließlich sind auch wir ein Naturschutzverband. Entnahme muss auch nicht unbedingt Tötung heißen. Wenn die Staatsregierung andere Wege findet, wie die Umsiedlung in andere Länder oder umzäunte Wildparks, würden wir das ebenfalls unterstützen.“
Fischotter in Bayern
Vom Osten des Freistaats her breitet sich der Fischotter seit Jahren immer weiter aus. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt wurde in Bayern der günstige Erhaltungszustand bereits 2013 erreicht (Bayerischer FFH- Bericht 2013). Im Jahr 2022 verursachte der Fischotter in bayerischen Teichwirtschaften einen Schaden von 2,7 Millionen Euro.