Änderungen für jugendliche Angler ab 1.1.2025

Das neue Jahr bringt Novellierungen in der AVBayFiG mit sich, die junge AnglerInnen betreffen:

  • Der Jugendfischereischein wird ab dem 1.1.2025 bayernweit abgeschafft
  • Das Angeln ist für Kinder ab 7 Jahren (bis 18 Jahre) in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem, staatlichen Fischereischein möglich.
  • Das Kind muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben
  • Ein Nachweis über das Alter sollte ggf. mitgeführt werden
  • Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Online-Fischerprüfung machen. Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst an seinem 14. Geburtstag.

https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/tierische_erzeugung/angelfischerei-in-bayern/index.html