Änderungen für jugendliche Angler ab 1.1.2025
Das neue Jahr bringt Novellierungen in der AVBayFiG mit sich, die junge AnglerInnen betreffen:
- Der Jugendfischereischein wird ab dem 1.1.2025 bayernweit abgeschafft
- Das Angeln ist für Kinder ab 7 Jahren (bis 18 Jahre) in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem, staatlichen Fischereischein möglich.
- Das Kind muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben
- Ein Nachweis über das Alter sollte ggf. mitgeführt werden
- Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Online-Fischerprüfung machen. Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst an seinem 14. Geburtstag.
https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/tierische_erzeugung/angelfischerei-in-bayern/index.html