Hochwasser
Während eines Hochwassers suchen Fische oft in den überfluteten Gebiete Schutz vor starken Strömungen oder gehen in den neu entstandenen Gewässern auf Nahrungssuche.
Wenn das Wasser zurückgeht, können Fische in isolierten Wasserflächen gefangen bleiben, die nicht mit ihrem ursprünglichen Lebensraum verbunden sind. Diese können austrocknen oder nicht genügend Nahrung bieten und zudem kann es zu Sauerstoffmangel kommen.
In Bayern gibt es daher das Recht zur Fischnacheile, um es den Fischereiberechtigten zu ermöglichen, die Fische wieder in ihr ursprüngliches Habitat zu verbringen.
Art. 7, Absatz 3 BayFiG: Bleiben nach dem Rücktritt des Wassers auf den Grundstücken in Gräben und anderen Vertiefungen, die nicht in fortdauernder Verbindung mit dem Fischwasser stehen, Fische zurück, so ist der Fischereiberechtigte berechtigt, sie sich längstens innerhalb einer Woche anzueignen; für den hierbei dem Grundbesitzer verursachten Schaden hat der Fischereiberechtigte Entschädigung zu leisten.
Nach dem Ablauf der Frist darf der Grundeigentümer die Fische sich aneignen.
Was hierbei zu beachten ist, finden sie in folgendem Merkblatt:
Die Süddeutsche Zeitung interviewt heute den Vorsitzenden des Fischereivereins „Die Isarfischer“ aus München, Klaus Betlejewski, zur Situation der Fische während des aktuellen Hochwassers in der Isar: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/isar-muenchen-hochwasser-fische-interview-lux.6K2ToLL7DtvBePE7gH4sSj