Juristisch korrekt, praktisch ein Schlag ins Genick der Teichwirtschaft
Presseinfo LFV
Oberschleißheim, 01.12.2023 – Mit Beschluss vom 30. November 2023 setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zwei Verordnungen, die unter bestimmten Umständen zur Abwehr schwerer fischereilicher Schäden die Tötung von Fischottern in Teichwirtschaften zulassen, vorläufig außer Vollzug. Damit reagierte der VGH auf die Eilanträge von drei klagenden Umweltverbänden. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Die Enttäuschung bei den bayerischen Teichwirten ist enorm. Durch den Gerichtsentscheid herrscht fortgesetzte Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit, wie Teichwirte ihre Fische vor dem Otter schützen und so den Betrieb aufrechterhalten können.
Alfred Stier, Teichwirt in einem generationenübergreifenden Familienbetrieb und gleichzeitig Vizepräsident Beruf beim Landesfischereiverband Bayern ist niedergeschlagen: Im frischen Dezember-Neuschnee rund um seine Teichanlagen finden sich unzählige Otterspuren. Für den ersten Dezember hatte er bereits Vorkehrungen für eine konkrete Entnahme getroffen, um seinen Fischbestand zu schützen. Aufgrund des Richterspruchs sind ihm nun über Nacht die Hände gebunden.
„Mit der Adventszeit verbindet jeder Mensch Hoffnung und Freude. Für uns Teichwirte ist durch die Entscheidung des VGH genau das Gegenteil der Fall. Wir sehen durch den weiterhin unkontrollierbaren Fraßdruck des Otters einem schwarzen Advent in der Teichwirtschaft entgegen“, so Stier. „Wenn es bald in Bayern keinen heimischen Sylvester-Karpfen mehr gibt, mag das rechtlich korrekt sein. Ob es den Menschen recht ist, bleibt abzuwarten.“
Problematisch ist die Entscheidung nicht nur für die Teichwirte selbst, die immer mehr Teiche aufgegeben, weil sich die Bewirtschaftung nicht mehr rentiert. Verschwinden die Teiche infolge der dann fehlenden Unterhaltung, geht damit der Verlust wertvoller Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten einher, die der Teichwirt bisher als kostenlose Ökosystem-Dienstleistung sichergestellt hat. Letztendlich gräbt der unregulierte Otterbestand durch die erzwungene Stilllegung der Teiche nicht nur Frosch, Wasserfledermaus und Libelle das Wasser ab, sondern zuletzt dem Otter selbst. Ein fehlendes Ottermanagement erweist so mittelfristig vielen Tier- und Pflanzenarten einen Bärendienst.
Ob und inwieweit das noch ausstehende Ergebnis im gerichtlichen Hauptsacheverfahren eine für Teichwirte hilfreiche Lösung bieten wird, bleibt abzuwarten. Die Perspektive ist hier aus Sicht der Fischerei nicht besonders vielversprechend.