AVBayFiG veröffentlicht
zum 1. März 2022 tritt Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes in Kraft.
Die Änderungen wurden nun veröffentlich und können hier eingesehen werden. Dort finden sich auch die Anhänge zu Schonzeiten und Schonmaßen.
Anhang II – in Kraft ab 1.1.2023 Schonzeiten, Schonmaße und Einzugsgebiete