Förderung „Biberschäden“
Mit der „Änderung der Richtlinie über Zuwendungen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNPWaldR 2021)“ wurden Förderungen im Bereich Biberschäden eingeführt.
In der Anlage zur Richtinlie steht unter 2.2. Erhalt von Biberlebensräumen (jährliche Zahlung, Verpflichtungszeitraum fünf Jahre):
Ausgleich für die entgangene forstliche Nutzung auf Waldflächen, die an
ein vom Biber genutztes Gewässer angrenzen bzw. auf denen Biber
erkennbare Auswirkungen auf die Waldflächen verursachen.
375 €/ha/Jahr
hier finden Sie die Veröffentlichung im Ganzen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-94/